Seit Dienstag (1. Dezember) gelten in Bayern neue Corona-Beschränkungen. Das Gesundheitsministerium hat dazu die mittlerweile 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft und wird mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft treten. Der HBE hat mit Blick auf die neue Verordnung seine FAQs zur Maskenpflicht und den Musterentwurf für ein Hygienekonzept entsprechend aktualisiert. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere HBE-Juristen wenden.