Vom Lockdown betroffene Einzelhändler können seit Jahresbeginn einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen. Zudem erhalten sie mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen.

Durch das neue Gesetz wird endlich klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen. Künftig muss der gewerbliche Mieter die Belastungen regelmäßig nicht mehr alleine tragen. Wie Sie einen Anspruch auf Anpassung Ihres Mietvertrages geltend machen können und wie man konkret vorgehen sollte, erfahren Sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen. Hinweis: Zur Anpassung Ihres Mietvertrags hat der HBE hier ein entsprechendes Musterschreiben hinterlegt.