Vom Lockdown betroffene Einzelhändler können ab sofort einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen. Zudem erhalten sie mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen.

Das neue Gesetz mit den mietrechtlichen Regelungen ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Damit wird endlich klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen. Künftig muss der gewerbliche Mieter die Belastungen regelmäßig nicht mehr alleine tragen. Hinweis: Zur Anpassung Ihres Mietvertrags hat der HBE hier ein entsprechendes Musterschreiben hinterlegt.



