Indexmieten können für Gewerbemieter eine erhebliche wirtschaftliche Belastung sein, denn die Inflation führt zu Mieterhöhungen. Außerdem wirken sich hohe Energiepreise auf die Nebenkosten aus.

Wegen der Inflation sind Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer langjährigen Laufzeit ohne eine Wertsicherungsklausel nicht mehr vorstellbar. Mit der Wertsicherungsklausel im Vertrag kann der Mietpreis vom Vermieter entsprechend der Indexsteigerung angepasst werden. Antworten auf wichtige Fragen sowie Berechnungsformeln und Formulierungsbeispiele finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Mietvertrag – Wertsicherungsklausel“.





