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06.04.2023 Bayern
Indexmieten sind für Gewerbemieter aktuell eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Denn die Inflation führt zu Mieterhöhungen. Außerdem steigen wegen der hohen Energiepreise die Nebenkosten.
Wegen der Inflation sind Miet- oder Pachtverträge über Geschäftsräume mit einer langjährigen Laufzeit ohne eine Wertsicherungsklausel nicht mehr vorstellbar. Mit der Wertsicherungsklausel im Vertrag kann der Mietpreis vom Vermieter entsprechend der Indexsteigerung angepasst werden. Antworten auf wichtige Fragen sowie Formulierungsbeispiele finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Mietvertrag – Wertsicherungsklausel“.
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