Geschäftsinhaber haben bei Corona-Lockdowns einen Anspruch auf eine Anpassung der Mieten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden. Ein Grundsatzurteil ist jedoch leider ausgeblieben.

Nach dem Urteil des BGH haben Einzelhändler für die Zeit eines Corona-Lockdowns grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ladenmiete angepasst wird. Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter immer eine Anpassung der Miete für den Zeitraum der Schließung verlangen kann. Es komme immer auf den Einzelfall an, so die Richter. Es dürfe zudem auch keine pauschale Kürzung geben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere HBE-Juristen.