Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Impfen zwingen? Dürfen Beschäftigte während der Arbeitszeit einen Impftermin wahrnehmen? Antworten auf Fragen, die für Händler wichtig werden können.

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht zum Impfen gegen Covid-19 zwingen. Ihnen dürfen auch keine Sanktionen bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen angedroht werden. Hinweis: Zwar entfällt grundsätzlich für die Zeit des Impftermins der Vergütungsanspruch. Wenn allerdings ein in der Arbeitszeit liegender Impftermin behördlich zugeteilt wurde und nicht verschoben werden kann, könnte der Fall anders liegen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von unseren HBE-Juristen beraten lassen. Zur Vereinbarung eines Impftermins kann man sich z.B. online anmelden.