Ungeimpfte Arbeitnehmer erhalten künftig im Falle einer behördlich angeordneten coronabedingten Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr - auch der Arbeitgeber muss für diese Zeit nichts zahlen.

Auf diese bundesweit einheitliche Linie haben sich heute die Gesundheitsminister der Bundesländer geeinigt. Grundlage für diese Entscheidung ist das Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1). Gelten soll die neue Regelung spätestens ab dem 1. November. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.
Die neuen Regelungen zur Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall gelten nicht, wenn eine Schutzimpfung z. B. aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann.