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15.01.2021 Bayern
FFP2-Masken für Kunden sind ein wichtiger Schritt, um das Einkaufen noch sicherer zu machen. Um dem Ziel, der Öffnung aller Handelsunternehmen, näher zu kommen, müssen allerdings auch die Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt eingehalten werden.
Der nicht vom Lockdown betroffene Handel steht derzeit unter Beobachtung durch Politik und Öffentlichkeit. Deshalb wäre es kontraproduktiv, wenn es einzelne Unternehmen mit der Einhaltung der Hygiene-Regeln nicht mehr ganz so genau nehmen. Dies gilt z.B. insbesondere für die regelmäßige Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Einkaufswagen, Türklinken, Tastaturen, Einkaufskörbe, usw.). Wichtig: Im Falle einer behördlichen Kontrolle müssen Händler ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können. Hier finden Sie eine entsprechende Mustervorlage.
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