Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können seit Montag telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Auf diese Ausnahmegenehmigung hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.

Die telefonische Krankschreibung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.