Um die Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, ist die telefonische Krankschreibung bei Erkältungssymptomen weiterhin möglich. Die Frist wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, können für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.