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19.01.2024 Bayern

Krankfeiern: Was tun bei Verdacht auf Blaumachen?

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Unter Mitarbeitern, die krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Berechtigt Krankheit zur Kündigung?

blaumachen
Bild © pix4U - stock.adobe.com

Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse verlangen, dass zur Überprüfung eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt wird. Derartige Zweifel sind z.B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig erkrankt ist, die Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird, oder der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhält. Informationen dazu erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“.

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