Der Mitarbeiter ist oft rund um das Wochenende, an Brückentagen oder auffällig kurz krank? Bei einem Verdacht auf Blaumachen müssen Arbeitgeber ganz konkrete Beweise vorlegen, um abmahnen oder (fristlos) kündigen zu können.

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Unter Mitarbeitern, die krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Arbeitgeber sollten jedoch nicht willkürlich handeln und stattdessen den Verdacht genau überprüfen sowie ggf. konkrete Beweise sammeln. Welche Rechte Arbeitgeber haben, wenn ein Mitarbeiter z. B. die Arbeitsunfähigkeit im Voraus ankündigt oder er sich genesungswidrig verhält, erfahren Sie unserem HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“.