Einfach in der Arztpraxis anrufen, um ein Attest zu erhalten: Diese seit 2020 immer wieder verlängerte Corona-Sonderregelung war im April ausgelaufen. Ab sofort gilt die Krankschreibung per Telefon nun jedoch unbefristet.

Voraussetzung für die Krankschreibung per Telefon ist, dass keine Videosprechstunde möglich ist, der Patient der jeweiligen Hausarztpraxis bereits bekannt ist und er keine schweren Symptome hat. Der HBE hatte zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden versucht, die unbefristete Wiedereinführung der Reglung zu verhindern. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Zu Corona-Zeiten war die telefonische Krankmeldung aus Gründen des Infektionsschutzes sicherlich richtig. Jetzt hat man jedoch aus einer Ausnahmeregelung einen Dauerzustand gemacht.“