Seit 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den sogenannten gelben Zettel. Wichtig: Der Arbeitnehmer ist weiterhin verpflichtet, sich bei seinem Arbeitgeber krank zu melden.

An der Pflicht des Mitarbeiters, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen, ändert sich durch die eAU nichts. Diese Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht weiterhin. Sollte der Arbeitnehmer vergessen, seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig zu melden, sollten Arbeitgeber den Mitarbeiter dafür konsequent abmahnen. Weitere Informationen zur eAU finden Sie in dieser FAQ-Liste. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere HBE-Juristen wenden.