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15.05.2020 Bayern
Ab kommenden Montag (18. Mai) dürfen in Bayern Außenbereiche von Speiselokalen wieder öffnen. Dies betrifft z. B. auch den Lebensmitteleinzelhandel (Bistros, Cafés etc.). Ab dem 25. Mai dürfen solche Geschäfte dann auch den Innenbereich wieder aufmachen.
Beim Neustart gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln, die den Betrieb auch in der Handelsgastronomie nur unter hohen Auflagen erlauben. Zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Bereiche hat die Bayerische Staatsregierung wichtige Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Darin finden Sie u.a. die generellen Sicherheits- und Hygieneregeln und die nötigen lebensmittelhygienischen Maßnahmen. Wichtig ist, dass die Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen eingehalten wird. Dies entfällt, sofern geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sind bzw. Personen der Kontakt untereinander gestattet ist (z.B. Familien).
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