Seit Montag (10. Mai) dürfen in Bayern Außenbereiche von Speiselokalen wieder öffnen (7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50). Dies betrifft z. B. auch den Lebensmitteleinzelhandel oder Shoppingcenter (Bistros, Cafés etc.).

Der Neustart wird Betrieben auch in der Handelsgastronomie nur unter strengen Auflagen erlaubt (Hygienekonzept, Tests und Terminbuchungen). Erleichterungen für die Außengastronomie sind laut der 12. BayIfSMV nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 möglich. Zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Bereiche hat das Bayerische Wirtschaftsministerium jetzt ein „Rahmenkonzept Gastronomie“ veröffentlicht.