Die Anträge auf Überbrückungshilfen sind häufig auf Basis von Umsatz- und Kostenprognosen bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsätze und Fixkosten kann jetzt die Schlussabrechnung eingereicht werden.

Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe können seit Anfang Mai bis spätestens 31. Dezember 2022 gebündelt hier eingereicht werden. Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Schritten der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte und in dieser neuen FAQ-Liste.