Um die Corona-Folgen abzufedern, sind die Überbrückungshilfen für Firmen verlängert worden. Die Fixkosten betroffener Unternehmen werden zu unveränderten Bedingungen bis Ende Juni 2022 erstattet.

Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen.