Überbrückungshilfen, Bürgschaften, Kredite, steuerliche Entlastungen, Neustarthilfe, Kurzarbeitergeld: Das Wirtschaftsministerium hat einen praktischen Überblick über das gesamte Maßnahmenpaket der Corona-Hilfen erstellt.

Mit der Überbrückungshilfe IV werden die Überbrückungshilfen erneut verlängert. Anträge können bis zum 30. April 2022 gestellt werden. Eine weitere Verlängerung bis Juni 2022 ist in Vorbereitung. Außerdem wird der erweiterte steuerliche Verlustrücktrag über die Jahre 2020 und 2021 hinaus bis Ende 2023 verlängert. Für die Jahre 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Einen aktuellen Überblick über das gesamte Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie finden Sie hier.