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09.12.2022

Corona-Soforthilfe: Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Zahlungen

Einzelhandelsunternehmen, die im Jahr 2020 Corona-Soforthilfe bezogen haben, erhalten derzeit Post bzw. E-Mails von den Bezirksregierungen. In dem Schreiben werden sie an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe erinnert.

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Die nachträgliche Überprüfung der bei Antragstellung getroffenen Prognose soll anhand der zur Verfügung gestellten Berechnungshilfe des Wirtschaftsministeriums bis spätestens zum 30. Juni 2023 durchgeführt werden. Bei Rückfragen können sich Unternehmen telefonisch (089 57907066) oder per Mail an die Servicehotline wenden. Hinweis: Aufgrund des positiven Bewilligungsbescheides sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, zu überprüfen, ob es tatsächlich zu dem erwarteten Liquiditätsengpass gekommen ist, oder ob die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden muss. Weitere Infos dazu hier.

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Anastasia Just
Referentin
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