Für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort über prüfende Dritte Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Die Überbrückungshilfe IV baut mit Abweichungen auf der Überbrückungshilfe III Plus auf.

Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV ist vom 1. Januar bis zum 31. März 2022. Antragsberechtigt ist, wer einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent hat. Die Förderung von Hygienemaßnahmen wurde um Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G) erweitert. Informationen über weitere Neuerungen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.