News
15.01.2021

Corona-Soforthilfe: Erinnerung an mögliche Rückzahlpflicht

Haben sich wesentliche Veränderungen der Geschäftszahlen im Vergleich mit den Prognosen ergeben, müssen Unternehmen die Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Ausschlaggebend ist, ob der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ausfiel als die erhaltene Hilfe.

rückzahlung
rückzahlung

Die Soforthilfe ist mit der Auflage verbunden, wesentliche Veränderungen der Geschäftsentwicklung (im Vergleich zum prognostizierten Verlauf) eigenständig bei der Bewilligungsstelle zu melden und ggf. zu viel erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen. Entscheidend ist eine existenzgefährdende Wirtschaftslage (Liquiditätsengpass). Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall bzw. entgangener Gewinn alleine reicht dafür nicht aus.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?