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15.01.2021 Bayern
Haben sich wesentliche Veränderungen der Geschäftszahlen im Vergleich mit den Prognosen ergeben, müssen Unternehmen die Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Ausschlaggebend ist, ob der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ausfiel als die erhaltene Hilfe.
Die Soforthilfe ist mit der Auflage verbunden, wesentliche Veränderungen der Geschäftsentwicklung (im Vergleich zum prognostizierten Verlauf) eigenständig bei der Bewilligungsstelle zu melden und ggf. zu viel erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen. Entscheidend ist eine existenzgefährdende Wirtschaftslage (Liquiditätsengpass). Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall bzw. entgangener Gewinn alleine reicht dafür nicht aus.
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