Zwei Monate früher als geplant läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Am kommenden Donnerstag, 2. Februar, werden die Sonderregeln z. B. zu Hygienevorkehrungen in den Betrieben beendet.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird damit zeitgleich mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben. Als Grund nennt das Arbeitsministerium das abflauende Infektionsgeschehen und die zunehmende Immunität in der Bevölkerung. Es wird stattdessen auf diese Empfehlungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verwiesen. Die Aufhebungsverordnung der Corona-ArbSchV finden Sie hier.