Das Bundeskabinett hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung winterfest gemacht. Die Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen ist vom Tisch. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Oktober.

Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung können die Unternehmen - auch unter Berücksichtigung regionaler Entwicklungen - flexibel und betriebsspezifisch auf ein etwaiges Infektionsgeschehen reagieren. Die Rückkehr zu einer starren Homeoffice- und Testangebotspflicht ist gestrichen worden. Außerdem sind Arbeitgeber nicht mehr pauschal verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz bereitzustellen. Die neue Verordnung gilt bis zum 7. April 2023.