In Bayern und in drei weiteren Bundesländern entfällt seit heute (16.11.) die Isolationspflicht bei einer SARS-CoV-2-Infektion. Positiv Getestete werden aber persönlichen Beschränkungen unterworfen.

COVID-19-Infizierte müssen nicht mehr fünf Tage zu Hause bleiben, sondern können z. B. zur Arbeit oder Schule gehen. Außerhalb der eigenen Wohnung ist jedoch in Innenräumen das Tragen einer Maske Pflicht.
Allerdings gibt es bei der Maskenpflicht eine ganze Reihe von Ausnahmen. Diese und alle anderen Regelungen finden Sie in der neuen AV Corona-Schutzmaßnahmen, die vorerst bis zum 31. Januar 2023 befristet ist.