Ab Sonntag, 3. Juli 2022, ist im öffentlichen Personennahverkehr in Bayern statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maske nur mehr eine medizinische Gesichtsmaske erforderlich.

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist dazu geändert und um weitere vier Wochen bis zum 30. Juli 2022 verlängert worden. Die Begründung finden Sie hier. Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln in Bayern finden Sie hier. Hinweis: Seit 30. Juni 2022 haben in Deutschland nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Bürgertest (Corona-Testverordnung, § 4a). Alle anderen Personen müssen sich mit drei Euro an den Kosten beteiligen.