Einige Händler haben auf ihren Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe irrtümlicherweise einen positiven Bescheid sowie eine Abschlagszahlung erhalten. Zur Vermeidung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen müssen sie jetzt unverzüglich darauf reagieren.

Obwohl Händler bei der Antragsstellung auf November- bzw. Dezemberhilfe unseren Empfehlungen gefolgt sind, haben sie in Einzelfällen unberechtigterweise einen positiven Bescheid von der Bewilligungsstelle erhalten. Möglicherweise ist der Antrag nicht umfassend oder nur automatisiert geprüft worden. Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen ist daher die Abschlagszahlung unverzüglich an die Bewilligungsstelle zurückzuüberweisen. Auch ist über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer um einen korrigierten Bescheid zu bitten. Hinweis: Der Praxisleitfaden zur Durchsetzung möglicher Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen entsprechend der „Dezember-/Novemberhilfe“ wurde von uns aktualisiert.