News
26.03.2021

November- bzw. Dezemberhilfe: Wichtiger Hinweis für Händler!

Einige Händler haben auf ihren Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe irrtümlicherweise einen positiven Bescheid sowie eine Abschlagszahlung erhalten. Zur Vermeidung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen müssen sie jetzt unverzüglich darauf reagieren.

finanzhilfen
finanzhilfen

Obwohl Händler bei der Antragsstellung auf November- bzw. Dezemberhilfe unseren Empfehlungen gefolgt sind, haben sie in Einzelfällen unberechtigterweise einen positiven Bescheid von der Bewilligungsstelle erhalten. Möglicherweise ist der Antrag nicht umfassend oder nur automatisiert geprüft worden. Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen ist daher die Abschlagszahlung unverzüglich an die Bewilligungsstelle zurückzuüberweisen. Auch ist über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer um einen korrigierten Bescheid zu bitten. Hinweis: Der Praxisleitfaden zur Durchsetzung möglicher Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen entsprechend der „Dezember-/Novemberhilfe“ wurde von uns aktualisiert.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?