Einige bayerische Einzelhändler, die nicht von den staatlichen Schließungsverordnungen betroffen waren, haben offenbar Direktanträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt und zunächst Auszahlungen erhalten. Diesen Unternehmen drohen eventuell Rückforderungen.

Als Bewilligungsstelle für ganz Bayern wird die IHK für München und Oberbayern in einer Nachprüfung bei offensichtlich nicht antragsberechtigten Unternehmen Anhörungen durchführen. Bei fehlender Antragsberechtigung werden erfolgte Auszahlungen zurückgefordert. Die Schreiben werden voraussichtlich heute (8. Oktober) versendet. Falls ein HBE-Mitgliedsunternehmen Unterstützung bei dem Nachweis der Antragberechtigung benötigt oder mit einer möglichen Rückforderung der November- und Dezemberhilfe nicht einverstanden ist, kann es sich selbstverständlich an die zuständige HBE-Bezirksgeschäftsstelle wenden.