Ab kommenden Donnerstag, den 26. Mai 2022, müssen die Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kein Hygienekonzept zum Schutz vor Corona-Infektionen mehr erstellen. Grund dafür ist das Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird laut dem Bundesarbeitsministerium nicht mehr verlängert und tritt daher mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Einen kurzen Überblick über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bietet eine Handlungshilfe für die betriebliche Praxis der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).