Ab kommenden Sonntag (20. März) entfallen die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz und zur Homeoffice-Pflicht. Dann tritt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft.

Die pauschale Testangebotspflicht (2x wöchentlich) entfällt zwar ebenso wie die generelle Maskenpflicht. Laut der neuen Verordnung müssen Arbeitgeber aber mit einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Basisschutzmaßnahmen noch erforderlich sind (Atemschutzmasken oder Corona-Testangebote). Dabei sind das örtliche Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren (z.B. räumliche Begebenheiten) zu berücksichtigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Die Änderungen der Corona-ArbSchV gelten bis einschließlich 25. Mai 2022.