Im Handel und in einigen Kommunen wurde über die Einführung eines sogenannten Bändchenmodells zur vereinfachten Kontrolle von 2G-Nachweisen der Kunden diskutiert. Dies ist jedoch in Bayern leider nicht zulässig.

In einem Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums an die Kreisverwaltungsbehörden heißt es, die Bändchenlösung stehe „nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage in Einklang“. Bunte Papierbändchen am Handgelenk zur Unterscheidung zwischen Geimpften bzw. Genesenen von Ungeimpften wird es damit in Bayern nicht geben. In anderen Bundesländern wird dieses Modell zur Vereinfachung der 2G-Kontrollen in den Einzelhandelsgeschäften erfolgreich eingesetzt.