Im Handel und in einigen Kommunen wird derzeit die Einführung eines sogenannten Bändchenmodells zur vereinfachten Kontrolle von 2G-Nachweisen der Kunden diskutiert.

Diese Bändchenlösung ist jedoch in Bayern „nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage in Einklang“ und daher nicht zulässig.
Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium den Kreisverwaltungsbehörden in einem Schreiben mitgeteilt.



