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04.12.2021 Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Tag nach dem Bund-Länder-Gipfel die Corona-Verschärfungen auf den Weg gebracht. Dazu wird die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Für den Einzelhandel wichtig:
Ab kommenden Mittwoch (8. Dezember) gilt für die Kunden die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte und Genese haben Zutritt zu den Geschäften. Für die Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regel.
Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar.
Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:
Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zusammen mit der Begründung veröffentlicht wurde.
Einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln im bayerischen Einzelhandel sowie Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden finden Sie hier.
Falls zu dem Kabinettsbeschluss wieder eine FAQ-Liste erstellt wird, leiten wir diese sofort an Sie weiter.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
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Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0931 35546-12
Fax:0931 17127
E-Mail:wedde@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
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