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04.12.2021

Ab 8. Dezember: 2G-Regel im Einzelhandel

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Tag nach dem Bund-Länder-Gipfel die Corona-Verschärfungen auf den Weg gebracht. Dazu wird die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.

2 G
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Für den Einzelhandel wichtig:
Ab kommenden Mittwoch (8. Dezember) gilt für die Kunden die 2G-Regel, d.h. nur Geimpfte und Genese haben Zutritt zu den Geschäften. Für die Mitarbeiter gilt weiterhin die 3G-Regel.

Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar.

Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:

  • Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
  • Schuhgeschäfte


Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zusammen mit der Begründung veröffentlicht wurde.

Einen Überblick über die aktuellen Corona-Regeln im bayerischen Einzelhandel sowie Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden finden Sie hier.

Falls zu dem Kabinettsbeschluss wieder eine FAQ-Liste erstellt wird, leiten wir diese sofort an Sie weiter.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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