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28.08.2020 Bayern
Das Kurzarbeitergeld soll wegen der andauernden Corona-Krise bis Ende Dezember 2021 verlängert werden. Das hat die Koalition am 25.08.2020 beschlossen. Ebenfalls geplant ist es, die Überbrückungshilfe bis Ende dieses Jahres auszuweiten.
HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff begrüßt die in Berlin beschlossene Verlängerung von Überbrückungshilfe und Kurzarbeit. „Corona ist noch nicht vorbei, die Krise ist noch nicht überwunden. Diese Hilfe ist für viele Unternehmen essenziell", so Puff. Laut Beschluss sollen die aktuell geltenden Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten - für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Zudem ist geplant, die Überbrückungshilfen für Unternehmen bis Jahresende 2020 zu verlängern. Diese werden als Zuschüsse zu den Betriebskosten gewährt und waren bisher bis Ende August befristet.
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