Im Falle einer behördlichen Kontrolle müssen Händler ein betriebliches Infektionsschutz- und Hygienekonzept vorlegen können. Der HBE hat seine entsprechende Mustervorlage für die Unternehmen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Das aktualisierte Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des HBE basiert auf den Vorgaben der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der neuen SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung. Letztere verlangt neu die Information der Arbeitnehmer über die Gesundheitsgefährdung durch den Corona-Virus. Daher ist das aktualisierte Muster-Infektionsschutzkonzept um die „Handlungshilfe Unterweisung zur Gesundheitsgefährdung durch Covid-19“ erweitert worden.