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02.09.2021

Neu: 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Im Freistaat gelten seit dem 2. September 2021 neue Corona-Regeln. Dazu ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen worden.

Corona-Lockerungen in Bayern
Corona-Lockerungen in Bayern

Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken entfällt. Medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz oder OP-Maske) sind künftig auch erlaubt. Außerdem gibt es im Einzelhandel keine Quadratmeter-Beschränkungen mehr. Zudem ist für Anti-Corona-Maßnahmen nicht mehr allein die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend. Die neuen Corona-Regelungen sind seit dem 2. September 2021 in Kraft. Hier finden Sie eine Übersicht über die Regelungen und die konkreten Auswirkungen auf den Handel. Zu der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung wurde auch eine Begründung veröffentlicht.

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