Die erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge wird fortgeführt. Diese wird für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 verlängert.

Mit dem jüngsten GKV-Rundschreiben werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat Mai 2021 modifiziert. Beiträge für den Monat Mai 2021 können auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Unternehmen längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 gestundet werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass den betroffenen Betrieben die Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Mai 2021 bis Ende Juni 2021 vollständig zugeflossen sind. Der Antrag auf Stundung der Beiträge ist mit diesem Antragsformular zu stellen.