Der GKV-Spitzenverband hat sich kurzfristig dazu entschieden, die Möglichkeit der vereinfachten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für den November 2020 zu reaktivieren.

Auf Antrag des vom Teil-Shutdown betroffenen Arbeitgebers können die Beiträge für den Ist-Monat November 2020 vereinfacht gestundet werden. Voraussetzung ist, dass vorrangig die bereit gestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen. Die Antragstellung hat mittels eines einheitlich gestalteten Formulars zu erfolgen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Stundung finden Sie hier.