News
14.04.2021

Muttertag: Ausnahmebewilligung für Blumenhändler

Alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen verkauft werden, dürfen am Sonntag, 9. Mai 2021 (Muttertag) in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet sein.

muttertag
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Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind zu beachten.

Die entsprechende Ausnahmebewilligung des Arbeitsministeriums finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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