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13.04.2021

Infektionsschutzgesetz: Weitere massive Beschränkungen für den Handel?

Das Bundeskabinett hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Darin sind für den Einzelhandel weitere massive Beschränkungen vorgesehen.

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Wir haben uns deshalb in mehreren Briefen u.a. an Ministerpräsident Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger sowie an alle bayerischen Bundestagsabgeordnete gewandt.

Unsere Kernforderungen:
1. Keine weiteren Beschränkungen des Einzelhandels im Notbremsfall.
2. Inzidenzunabhängige Öffnung der sog. privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs.
3. Öffnungsmöglichkeit für alle Geschäfte in Abhängigkeit der Intensivbettenauslastung und der Inzidenzwerte nach RKI-Empfehlung.
4. Falls wirklich strengere Beschränkungen kommen, müssen alle Bereiche (auch die der Wirtschaft) erfasst werden, die nachweislich einen Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten.

Wichtig: Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett sollen die neuen Regelungen im Eilverfahren im Bundestag durchgepeitscht werden.

An diesem Vorgehen, wie auch an dem Inhalt des neuen Gesetzes, gibt es unter den Abgeordneten teilweise erhebliche Bedenken.

Umso wichtiger ist es daher, dass wir die Politik jetzt auf unsere Forderungen aufmerksam machen. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort und schreiben Sie ihm. Nur das Parlament kann dieses Gesetz mit den einschneidenden Beschränkungen für den Handel stoppen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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