Die GEMA kommt den vom Lockdown betroffenen Händlern entgegen: Die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren werden den Unternehmen für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutgeschrieben.

Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge (z. B. für Hintergrundmusik im Einzelhandel), die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 hier online gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten. Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 1. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen die Unternehmen hier einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.