Alle musiknutzenden Einzelhändler, die in diesem Jahr aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen hatten oder noch geschlossen sind, sollten der GEMA diese Schließungszeiten umgehend über das Online-Portal mitteilen.

Betriebe werden wegen ihrer für 2021 laufenden Verträge keine Mahnungen erhalten, wenn der GEMA die aktuellen und vergangenen behördlich veranlassten Schließungszeiten (seit 1.1.2021) über das GEMA-Online-Portal mitgeteilt wurden. Wichtig: Betroffene Händler sollten die Meldung über Schließungen bzw. Öffnungen regelmäßig aktualisieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Nur so können Mahnungen im Vorfeld vermieden und die Abwicklung von Gutschriften bzw. Rücküberweisungen gewährleistet werden.