News
16.10.2020

GEMA: Corona-Gutschriften beantragen

Wie berichtet, entfallen die GEMA-Vergütungen für den Zeitraum des behördlich angeordneten Lockdowns. Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist eine individuelle Mitteilung des Einzelhändlers über seine konkreten Betriebsschließungszeiten.

gema
gema

Um eine Gutschrift bzw. Rückerstattung zu erhalten, muss sich der Einzelhändler im GEMA-Online-Portal unter seinem Profil einloggen bzw. vorab ein Profil angelegen. Unter der Kachel „Schließung von Betrieben“ gibt man die Kundennummer sowie einen speziellen Code ein. Diesen sollten betroffene Einzelhändlern in diesen Tagen per Post erhalten (haben). Wichtig: Hat ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten, sollte er den Code im Portal anfordern.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Claudia Chondros
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?