Wie berichtet, entfallen die GEMA-Vergütungen für den Zeitraum des behördlich angeordneten Lockdowns. Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist eine individuelle Mitteilung des Einzelhändlers über seine konkreten Betriebsschließungszeiten.

Um eine Gutschrift bzw. Rückerstattung zu erhalten, muss sich der Einzelhändler im GEMA-Online-Portal unter seinem Profil einloggen bzw. vorab ein Profil angelegen. Unter der Kachel „Schließung von Betrieben“ gibt man die Kundennummer sowie einen speziellen Code ein. Diesen sollten betroffene Einzelhändlern in diesen Tagen per Post erhalten (haben). Wichtig: Hat ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten, sollte er den Code im Portal anfordern.