News
13.02.2026

Neuer TV-Tarif der GEMA: Anspruch auf Rückzahlung prüfen!

Nach einem Gerichtsurteil zugunsten von HBE-Mitgliedern muss die GEMA ihren TV-Tarif anpassen. Maßgeblich ist nun ausschließlich die Bildschirmdiagonale. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

gema
gema

Fernsehgeräte bis 65 Zoll gelten nun als Kleinbildschirme. Die Abrechnung erfolgt künftig nach Gerätezahl und nicht nach Raumgröße. Nur wenn ein Raum ein Gerät größer als 65 Zoll enthält, bleibt die Quadratmeter-Abrechnung bestehen. Händler, die bisher Geräte zwischen 43 und 65 Zoll als Großbildschirme abgerechnet haben, können hier eine Rückerstattung für zu viel gezahlte Gebühren beantragen. Eine automatische Anpassung oder Auszahlung gibt es nicht. Betriebe müssen ihre Verträge selbst im GEMA-Portal prüfen und gegebenenfalls korrigieren, um von der neuen Regelung zu profitieren.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Claudia Chondros
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?