Nach einem Gerichtsurteil zugunsten von HBE-Mitgliedern muss die GEMA ihren TV-Tarif anpassen. Maßgeblich ist nun ausschließlich die Bildschirmdiagonale. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Fernsehgeräte bis 65 Zoll gelten nun als Kleinbildschirme. Die Abrechnung erfolgt künftig nach Gerätezahl und nicht nach Raumgröße. Nur wenn ein Raum ein Gerät größer als 65 Zoll enthält, bleibt die Quadratmeter-Abrechnung bestehen. Händler, die bisher Geräte zwischen 43 und 65 Zoll als Großbildschirme abgerechnet haben, können hier eine Rückerstattung für zu viel gezahlte Gebühren beantragen. Eine automatische Anpassung oder Auszahlung gibt es nicht. Betriebe müssen ihre Verträge selbst im GEMA-Portal prüfen und gegebenenfalls korrigieren, um von der neuen Regelung zu profitieren.
