Die GEMA wird ihre Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten einstellen. Händler können nur noch bis zum 10. Juni 2021 Anträge für Gutschriften für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2021 stellen.

Ab dem 1. Juni 2021 wird die GEMA für vertraglich vereinbarte Dauernutzungen (Jahres-, Quartals- und Monatsverträge) entsprechende Rechnungen stellen und die Vergütungen einziehen. Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive haben, können sich aber per Mail an die GEMA wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, wird geprüft, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann. Weitere Informationen und eine FAQ-Liste finden Sie hier.