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15.01.2021 Bayern
Alle vom Lockdown betroffenen Händler, die Musik z. B. zur Hintergrundbeschallung nutzen, bekommen laut GEMA für den Zeitraum der Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurück bzw. erhalten entsprechende Gutschriften.
Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvollerweise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat. Weitere Informationen zu den GEMA-Corona-Gutschriften erhalten Sie hier.
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