Hohe Nachzahlungen, geänderte Lizenzverträge oder ungerechtfertigte Gebührenforderungen: Immer wieder berichten Unternehmen über Ärger mit der GEMA. Bei der gewerblichen Nutzung von Musik sollten Händler keine (teuren) Fehler machen.

Die im Einzelhandel am häufigsten genutzten Tarife M-U III/8 und R sind neu berechnet worden und seit dem 1. Juli 2025 gültig. Wichtig: Die GEMA und die VG Wort gewähren den HBE-Mitgliedern weiterhin einen Nachlass von 20 Prozent. Informationen dazu sowie zu den aktuellen Vergütungssätzen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „GEMA und VG Wort“. Darin enthalten ist auch eine Widerspruchsvorlage. Alle GEMA-Tarife und das Online-Portal finden Sie hier.