Für den Zeitraum, in dem Unternehmen aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen müssen, ruhen alle Verträge bei der GEMA. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.

Sie müssen aktuell nichts veranlassen, da die GEMA für den Ausfallzeitraum keine Vergütung berechnet. Nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen wird Ihnen für den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift erteilt.
Wichtig: In den vergangenen Tagen sind versehentlich GEMA-Vergütungen für die Aprilfälligkeiten 2020 oder Einzelrechnungen bereits automatisch eingezogen worden. Dies betraf leider auch Lizenznehmer, deren Verträge ruhen. Dies wird korrigiert. Die GEMA wird diese Beträge gutschreiben. Hierfür ist seitens der Kunden nichts weiter zu veranlassen, außer den Zugang der kommenden Gutschrift zu kontrollieren. Mehr dazu hier.
