Die Vergütung für öffentliche Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten wird um 35 Prozent reduziert. Dies haben die Gema, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, Kommunen sowie der Deutsche Städtetag vereinbart. Der neue Tarif tritt zur Saison 2025 in Kraft.

Die Gema unterscheidet zwischen Tagen mit Bühnenprogramm und solchen mit reiner Hintergrundmusik. Je nach Programm auf dem Weihnachtsmarkt kann es daher notwendig sein, unterschiedliche Tage separat anzumelden. Die Gema bietet Veranstaltern hier ein umfangreiches Informationspaket zum neuen Weihnachtstarif mit Rechenbeispielen an. Zudem können Sie sich auf der Seite für kostenlose Webinare anmelden, in denen Sie Schritt für Schritt durch den Tarif geführt und Ihre Fragen geklärt werden.